Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut!

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Wichtige Informationen für Patienten


Ihre Heilmittelverordnung
Bitte bringen Sie Ihre vom Arzt erstellte Verordnung zum ersten Termin mit.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) auf Richtigkeit zu prüfen.
Ein Rezept, das nicht den Vorgaben dieser Heilmittelrichtlinie entspricht, wird von der Krankenkasse grundsätzlich nicht anerkannt und somit unsere Behandlung nicht bezahlt. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir das Rezept gegebenenfalls nicht annehmen können. In einem solchen Fall bitten wir Sie, die Verordnung von Ihrem Arzt ändern zu lassen. Diese Änderungen müssen immer mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen sein.

Behandlungszeiten:

  •    Krankengymnastik: 20 min (GKV: 15-25 min)
  •    Manuelle Therapie: 20 min (GKV: 20-25 min)
  •    Krankengymnastik PNF/ Bobath: 25 min (GKV: 25 min)
  •    Klassische Massagetherapie: 20 min (GKV: 15 min)
  •    Kältetherapie/Traktion: teil der krankengymnastischen Behandlung
  •    Ultraschall: 8-10 min
  •    Manuelle Lymphdrainage: 30; 45; 60 min

Die in Klammern gesetzten Zeiten entsprechen den vorgegebenen Regelbehandlungszeiten Ihrer gesetzlichen                     Krankenkasse GKV. (Rahmenempfehlungen nach §125 Abs. 1. SGB V
Bitte beachten Sie, dass Patientenaufklärung, Anamnese, Befundung sowie Behandlungsdokumentation Teil der
Behandlungszeiten sind. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Krankenkasse.

Rezeptgebühren (gesetzliche Zuzahlung)
Grundsätzlich übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Heilmittelbehandlung nicht vollständig.        Deshalb ist von Ihnen ein Eigenanteil (Zuzahlung) für das Rezept zu zahlen. Dieser liegt bei 10,00 € für die Verordnung zuzüglich 10 % der Behandlungskosten. Dieser Eigenanteil ist bei der zweiten Behandlung in der Praxis zu bezahlen.
Sollten Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, so bitten wir Sie, diese zum ersten Termin mitzubringen und uns vorzulegen. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Termine und Terminabsagen
Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten haben, dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen
begonnen werden. Dies gilt nicht, wenn Ihr Arzt in der Rubrik „spätester Behandlungsbeginn“ auf Ihrem Rezept einen späteren Termin vorgibt. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen maximal 10 Tage liegen.
Grundsätzlich vereinbaren wir vor Behandlungsbeginn mit Ihnen die Termine. Hierfür erhalten Sie einen Terminzettel.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Nur so ist es uns möglich, diesen Termin anderwertig zu vergeben. Bei nicht vorheriger Absage sind wir leider gezwungen,
Ihnen den ausgefallenen Termin mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 20,00 € zu berechnen.
Unsere Anmeldung ist nicht den ganzen Tag besetzt.
Auch ist es uns nicht möglich, während den Behandlungen Telefongespräche entgegenzunehmen oder persönliche Terminabsprachen zu treffen. Wir haben deshalb einen Anrufbeantworter geschaltet,
auf den Sie Ihren Namen und Telefonnummer sprechen können. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.